Dometic CV 2004 – Zentrales Staubsaugsystem für Freizeitfahrzeuge
Gerade einmal so groß wie ein Schuhkarton lässt es sich perfekt in ungenutzte Staufächer integrieren. Sichtbar bleibt nur eine kleine „Steckdose“, die bis zu 1,20 m entfernt vom Staubsauger verbaut werden kann. Beim Einstecken des Saugschlauches in diese Öffnung schaltet sich das Gerät automatisch ein. Beim Herausziehen schaltet es sich ab und die Klappe der Steckdose schließt sich von allein (Federmechanismus). Der elastische Saugschlauch lässt sich bis zu 12 m ausziehen und kann somit auch ideal für die Reinigung des Vorzeltes genutzt werden.
Ausstattungsmerkmale:
* Effizient und hygienisch dank starker Motorleistung und Dreifach-Filtersystem
* Ideal für die verdeckte Installation in Staufächern
* Variable Einbaumöglichkeit der Steckdose (bis zu 1,20 m Entfernung zur Zentraleinheit)
* Horizontale oder vertikale Montage möglich
* Elastischer Schlauch bis zu 12 m ausziehbar
* Diverse Bürsten und Düsen im Lieferumfang
Eingangsspannung 230 Volt - Stromaufnahme 5,5 A - Leistungsaufnahme 1200 Watt - Saugleistung 2500 mm Wassersäule - Material Kunststoffgehäuse - Farbe schwarz - Abmessungen (B x H x T): Frontplatte: 243 x 460 x 30 mm, Gehäuse: 209 x 413 x 100 mm - Gewicht 3,7 kg
Es gelten ausschließlich unsere AGB.
Sonderangebote und Aktionspreise nur solange der Vorrat reicht. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
Markennamen sind eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht explizit als solche gekennzeichnet sind.
Warenzeichen, die auf den Internetseiten von Fa. Steinhaus zu sehen sind, unterliegen dem Urheberrecht des jeweiligen Eigentümers.
Gleiches gilt für Produktnamen, deren Namens-Rechte bei den Herstellern liegen.
Die Produktbilder können vom jeweiligen Produkt abweichen.
Im Falle von wettbewerbsrechtlichen, domainrechtlichen, urheberrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, uns zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit Steinhaus, Xanten wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen!